Arbeitsgruppe Identifikation
nach Bildern
Über uns
Der Einsatz von Kameras zur Überwachung und Dokumentation von öffentlichen Vorgängen hat in den letzen Jahren kontinuierlich zugenommen. Handelt es sich bei diesen Vorgängen um Straftaten (wie z.B. Banküberfälle) oder Ordnungswidrigkeiten (wie z.B. Geschwindigkeitsübertretungen), so besteht im Rahmen der gerichtlichen Bearbeitung der Bedarf nach einer sachgerechten Klärung, ob Bilder eines Täters auch tatsächlich den Tatverdächtigen zeigen. Generell kann aber in jedem Fall, in dem ein Bilddokument einer Person vorliegt, die Frage nach der Identität gestellt werden. Personen der Zeitgeschichte kommen damit ebenfalls für eine Identitätsprüfung in Betracht.
Von der „Arbeitsgruppe für anthropologische Identifikation lebender Personen auf Grund von Bilddokumenten“ wurden Anfang 1999 Standards für die Begutachtung solcher Fälle erarbeitet. Diese sind in mehreren Fachzeitschriften veröffentlicht worden (Anthrop Anz 57/2, 185-191; Dt Autorecht 4/99, 188-189; Kriminalistik 4/99, 246-248; Neue Z Strafrecht 1999/5, 230-232; Rechtsmedizin (1999) 9, 152-154).
Im Rahmen der Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Methode ist diese Internetseite entstanden.
Das Emblem
Das Emblem der AGIB besteht aus einem Auge, in dem sich eine Person widerspiegelt. Es verknüpft damit das Werkzeug eines jeden Gutachters – das Auge – mit dem Individuum als Gegenstand seiner Analysen. Die darum angeordneten Wörter stehen zum einen für Abkürzung der Arbeitsgruppe „AGIB“ (Arbeitsgruppe Identifikation nach Bildern). Des Weiteren werden verschiedene lateinische Partizipien genannt. Diese Verbaladjektive betonen die Prinzipien, das Vorgehen und die Arbeitsweise der AGIB und sind durch den Lehrbuchbeitrag von Rainer Knussmann inspiriert:
- sorgfältig (lat. diligens)
- differenziert (lat. differens)
- detailliert (lat. colligens)